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Organspende – so geht das!


1. Krankheit/Unfall mit schwerster Schädelverletzung

Durch Unfälle oder Erkrankungen kann es zu schwersten Verletzungen des Schädels kommen. Häufig treten dabei massive Hirnblutungen auf.

Nicht allen Patienten mit schweren Hirnverletzungen kann geholfen werden. Oft sind die Verletzungen so erheblich, dass der Hirntod eintritt. Der Hirntod ist definitionsgemäß unumkehrbar und bezeichnet den Verlust jeder Wahrnehmung und der zentralen Steuerungsfähigkeit für die gesamten Körperfunktionen.


2. Gespräch mit den Angehörigen

Wenn weitere therapeutische Bemühungen keine Aussicht auf Erfolg mehr haben, wird geklärt, ob aus medizinischer Sicht eine Organspende in Betracht kommen könnte. Ist dies der Fall, führt der behandelnde Arzt das Gespräch mit den Angehörigen.

Bei der Entscheidung zur Organspende wird geprüft, ob der Patient eine schriftliche Verfügung, z. B. einen Organspendeausweis, verfasst oder ob er seinen Willen den Angehörigen mündlich mitgeteilt hat. Hat der Verstorbene keine Festlegung zu Lebzeiten getroffen, werden die Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten.


3. Feststellung des Hirntods

Zwei erfahrene Ärzte, die nicht in den Transplantationsprozess involviert sein dürfen, stellen unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer in einem festgelegten mehrstufigen Verfahren den Hirntod fest (§16 Abs 1 Transplantationsgesetz).

Die Unumkehrbarkeit des Hirnausfalls ergibt sich entweder durch die Verlaufsbeobachtung oder durch Befunde von zusätzlichen Untersuchungen mit medizinischen Geräten. Die in Deutschland vorgeschriebenen Mindestzeiten der Weiterbeobachtung gehören zu den längsten weltweit.

Transplantationsgesetz und rechtliche Grundlagen
Die sensiblen Themen "Organspende" und "Organtransplantation"verlangen, dass jegliche Form von Missbrauch effektiv ausgeschlossen wird. Diese Rechtssicherheit bietet seit dem 1. Dezember 1997 das Transplantationsgesetz, das Bundestag und Bundesrat in breitem Konsens verabschiedet haben. Seitdem gelten in der Bundesrepublik wie in den anderen europäischen Ländern auch klare gesetzliche Regelungen für die Organspende und -transplantation. Lebenswichtige Organe wie Herz, Leber oder Niere dürfen nur in dafür zugelassenen Zentren transplantiert werden.


4. Medizinische Untersuchung des Verstorbenen

Fällt die Entscheidung zur Organspende, werden umfangreiche Laboruntersuchungen eingeleitet. So werden beispielsweise Blutgruppe und Gewebemerkmale des Verstorbenen bestimmt und Infektionen ausgeschlossen.



5. Suche eines geeigneten Empfängers

Über die Untersuchungsergebnisse wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert. Sie dient als Vermittlungsstelle zwischen dem Krankenhaus, in dem der potentielle Spender betreut wird, und den Transplantationszentren. Die DSO erhält von den behandelnden Ärzten die Mitteilung und alle wichtigen Daten zur bevorstehenden Organentnahme. Sie wird bei Bedarf auch vor Ort unterstützend tätig.

Die DSO informiert die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Niederlande). Hier werden alle Spender- und Empfängerdaten gesammelt und archiviert. Eurotransplant ermittelt anhand der vorliegenden Daten den passenden Organempfänger und informiert die zuständigen Transplantationszentren. Die Vergabe der Spenderorgane erfolgt nach festgelegten Kriterien wie Dringlichkeit, Gewebeüberstimmung und Erfolgsaussicht. Soziale und finanzielle Aspekte spielen für die Organvermittlung keine Rolle.

Die zuständigen Transplantationszentren verständigen den Patienten und klären mit dem Koordinator der DSO alle weiteren medizinischen und organisatorischen Fragen.


6. Entnahme der Organe

Der Zeitpunkt der Organentnahme wird mit den einzelnen Transplantationszentren abgestimmt, da die Empfänger für die Operation vorbereitet werden müssen. Mit größter chirurgischer Sorgfalt werden dann die Organe, die für eine Spende freigegeben wurden, entnommen. Erst während der Operation wird endgültig entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation und für den vorgesehenen Empfänger geeignet ist.

Der würdevolle Umgang mit dem Spender ist bei der Entnahme der Organe oberstes Gebot. Nach der Organentnahme wird der Verstorbene zur Bestattung freigegeben. Die Angehörigen können sich, wenn sie es wünschen, vor Ort von ihrem Verstorbenen verabschieden.


7. Transport der Organe in die Transplantationszentren

Die gespendeten Organe werden auf schnellstem Weg in die Transplantationszentren gebracht. Gekühlt und mit Konservierungslösungen gespült, können die Organe außerhalb des Körpers funktionsfähig gehalten werden. Die Zeitspanne reicht von ca. vier Stunden, zum Beispiel für das Herz, bis zu etwa vierzig Stunden für die Nieren.


8. Transplantation

Die Transplantationszentren verständigen die Empfänger, die unverzüglich ins Krankenhaus fahren. In den Transplantationszentren bekommen die Patienten das jeweilige Spenderorgan eingesetzt. Bei einer Nierentransplantation werden die beiden Nieren des Organempfängers in der Regel im Körper belassen. Die Spenderniere, wird dem Patienten in das so genannte kleine Becken eingesetzt.

Nachdem das neue Organ transplantiert wurde, bleibt der Empfänger noch eine gewisse Zeit im Krankenhaus. Wie lange, hängt davon ab, welches Organ transplantiert wurde, wie die Operation verlaufen ist und in welchem Gesundheitszustand sich der Patient befindet.