Schwerpunktthema 2011: Organspende
Wenn ein lebenswichtiges Organ versagt…
Organtransplantationen eröffnen neue Lebensperspektiven
Organtransplantationen gehören heute zum Standard der modernen Medizin. Wenn ein lebensnotwendiges Organ, zum Beispiel die Niere, versagt, bleibt oft nach Ausschöpfung aller Behandlungsmöglichkeiten nur noch die Möglichkeit einer Organtransplantation, um die Funktion zu ersetzen.
Die Kluft zwischen dem Bedarf an Organen und den realisierten Transplantationen ist groß. Im Jahr 2009 konnten 4.709 Organe transplantiert werden. Doch die Zahl der schwerkranken Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, ist weitaus größer, sie liegt bei rund 12.000.
Die Kieler NierenWoche hat in den letzten Jahren rund 2.100 Organspendeausweise jährlich ausgegeben. Ein Erfolg, der vielen Patienten zu Gute kommt. Aber wir erleben immer wieder, dass Menschen Angst haben, den Ausweis auszufüllen. Der Angst liegen häufig Irrtümer oder auch Unwissenheit zugrunde. Wer kommt als Organ- und Gewebespender überhaupt in Frage? Wie verläuft eine Lebendspende? Wann ist ein Mensch tot? Ältere Menschen glauben zum Beispiel fälschlicherweise oft nicht, dass ihre Organe noch wertvoll für andere sein können. Viele Menschen wissen nicht, welche Möglichkeiten ein Organspendeausweis beinhaltet. Mit einem Organspendeausweis kann man einer Organentnahme nach dem Tod zustimmen, ihr widersprechen, die Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken oder die Entscheidung auf Angehörige oder Personen seines Vertrauens übertragen.
Wenn ein Organ transplantiert werden soll, koordiniert in Deutschland die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Weg des Organs vom Spender zum Empfänger. Sie bringt alle Beteiligten – Angehörige, Intensivmediziner, Pflegepersonal, Neurologen, die Vergabestiftung Eurotransplant, Eil-Kuriere und Transplantationschirurgen zusammen und sorgt für den möglichst reibungslosen Ablauf der Transplantation. Grundlage für die Arbeit der DSO ist das Transplantationsgesetz von 1997. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die gespendet werden sollen. Dabei ist ganz wichtig: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.
Transplantiert werden können Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und Dünndarm, außerdem Gewebe wie beispielsweise die Hornhaut der Augen und Knochen. Die Chancen, dass das neue Organ seine Funktion übernimmt und dem Patienten dadurch ein nahezu normales Leben ermöglicht, sind heute sehr gut. Dabei helfen auch effektive Medikamente, die Abstoßungsreaktionen verhindern und die Funktion des transplantierten Organs erhalten.
Ein kleiner Ausweis kann Leben schenken. Ein Organspendeausweis schafft Klarheit für Angehörige und Ärzte. Ein Organspendeausweis rettet einem schwerkranken Patienten das Leben und öffnet ihm neue Lebensperspektiven.